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FinStrG § 16

56. AuflDezember 2008

2708
EU-Finanzvollstreckungsgesetz (EU-FinStrVG): Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich der verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren

ARD 5904/1/2008
ÖStZ 2008/933
ME 232/ME NR 23. GP vom 14.10.2008

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