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FinStrG § 11

56. AuflDezember 2008

2705
Strafrechtliche Verantwortung des Beitragstäters (sorgfaltswidrige Führung von Aufzeichnungen durch die Lebensgefährtin des Steuerpflichtigen)

VwGH 28.11.2007 2006/14/0047
ÖStZ 2008/844
ÖStZB 2008/363

2706
Als unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung kommt auch der Abzugspflichtige der KESt iSd § 95 Abs 2 EStG in Betracht

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