1. Dogmatische Grundlagen
Bei der Ermittlung des Einkommens sind außergewöhnliche Belastungen - zu denen ua auch Katastrophen führen können - nach Maßgabe des § 34 EStG abzuziehen. Die außergewöhnliche Belastung führt zur Steuerfreistellung von privaten Aufwendungen, die der Steuerpflichtige zur Sicherung seines notwendigen Lebensbedarfs tätigen muss.1151 Als Grundgedanke der Abzugsfähigkeit außergewöhnlicher Belastungen wird die Berücksichtigung der subjektiven Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen genannt.1152 Dabei ist es gar nicht erforderlich das im Schrifttum umstrittene Leistungsfähigkeitsprinzip zur Rechtfertigung zu bemühen.1153 Dogmatisch lässt sich die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen bereits aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz ableiten, der eine gleiche Steuerbelastung bei gleichem disponiblem Einkommen fordert.1154

