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A. Einleitung

Knauder1. AuflJuli 2007

I. Einführende Bemerkungen

Aufgrund der eingangs angesprochenen Probleme der weltweiten Verknappung des Wasserdargebots sowie der Verschlechterung der Wasserqualität bei gleichzeitig steigendem Bedarf an Trink- und Nutzwasser sorgt das Thema Wasser immer wieder für Schlagzeilen in den österreichischen Medien und werden solcherart Befürchtungen vor einem Ausverkauf der in Österreich reichlich vorhandenen Wasserressourcen14711471 Näher oben FN 6. genährt.14721472 Siehe ua Lahodynsky, Wurm im Wasserglas, Profil 23/2006, 31 f; Schnauder/Neuhold, EU geht bei Marktöffnungen die Luft aus, Kurier 25.4.2005, 17. So würde die fortschreitende Europäische Integration eine Beschränkung der nationalstaatlichen Souveränität mit sich bringen und das Ende der Zugehörigkeit der Wasserressourcen zur Gebietshoheit der einzelnen Mitgliedstaaten bedeuten.14731473 Vgl Pernthaler/Attlmayr/Schöpf, ecolex 1997, 701. Diesbezüglich wird häufig auf die Wasserrahmenrichtlinie verwiesen, die die Grundlage für die Einordnung der Wassermengenwirtschaft in eine von der EU determinierte, grenzüberschreitende Flussgebietsbewirtschaftung geschaffen und damit einen Bereich „europäisiert“ habe, der bisher den Mitgliedstaaten vorbehalten war.14741474 Vgl Kraemer in Bruha/Koch, Integrierte Gewässerpolitik 263. Zudem ist in der öffentlichen Diskussion die Rede davon, die Europäische Kommission plane die Liberalisierung oder gar verpflichtende Privatisierung der Wasserversorgung, die als wichtiger Bestandteil öffentlicher Dienstleistungen bisher keinem oder nur wenig Wettbewerb ausgesetzt war.14751475 Mitauslöser der Diskussion waren va von der Europäischen Kommission veröffentlichte Dokumente, wie zB das „Grünbuch (KOM [2003] 270 endg) bzw Weißbuch (KOM [2004] 374 endg) zu Diensteistungen von allgemeinem Interesse“, sowie darauf bezogene Stellungnahmen. So heißt es in einem im Ausschuss für Wirtschaft und Währung vorbereiteten Bericht, den das Europäische Parlament im Dezember 2003 als Reaktion auf das Grünbuch angenommen hat, dass es nicht entscheidend ist, „wer die Dienstleistungen zur Verfügung stellt, sondern dass Qualitätsstandards und ein gerechtes soziales Gleichgewicht gewahrt werden. Es sollte frei darüber entschieden werden können, ob Dienstleistungen vom öffentlichen Sektor oder von privaten Unternehmen erbracht werden“ (Herzog-Bericht, A5-0484/2003). Tatsächlich hat die Europäische Kommission in ihrer Binnenmarktstrategie für den Zeitraum 2003-200614761476 Mitteilung der Kommission vom 7.5.2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (Binnenmarktstrategie - Vorrangige Aufgaben 2003-2006) KOM (2003) 238 endg. - ausgehend von der erfolgreichen Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes sowie des Telekommunikationssektors - ihre bislang geübte Zurückhaltung bezüglich Liberalisierungsplänen für den letzten großen netzgebundenen Wirtschaftszweig, die Wasserwirtschaft, aufgegeben und die Prüfung der konkreten Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Wassermarkt14771477 Unter dem dabei ins Auge gefassten Wassermarkt wird konkret die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Trinkwasserversorgung, Brauchwasserversorgung für Industrie und Gewerbe, Abwasserentsorgung, landwirtschaftliche Bewässerung und sonstige Nutzungen verstanden; Europäische Kommission, Fact Sheet - Das Wasser und die EU, 7.4.2005 OD, 2. sowie gesetzgeberischer Maßnahmen in die Wege geleitet.14781478 Europäische Kommission, Binnenmarktstrategie (KOM [2003] 238 endg) 14 und 50; vgl dazu Geiger/Freund, Europäische Liberalisierung des Wassermarktes, EuZW 16/2003, 490; Pöcherstorfer, Ressource Wasser - die Liberalisierungsvorhaben der Europäischen Kommission, RFG 2004/8, 29 f.

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