I. Einführende Bemerkungen
Aufgrund der eingangs angesprochenen Probleme der weltweiten Verknappung des Wasserdargebots sowie der Verschlechterung der Wasserqualität bei gleichzeitig steigendem Bedarf an Trink- und Nutzwasser sorgt das Thema Wasser immer wieder für Schlagzeilen in den österreichischen Medien und werden solcherart Befürchtungen vor einem Ausverkauf der in Österreich reichlich vorhandenen Wasserressourcen1471 genährt.1472 So würde die fortschreitende Europäische Integration eine Beschränkung der nationalstaatlichen Souveränität mit sich bringen und das Ende der Zugehörigkeit der Wasserressourcen zur Gebietshoheit der einzelnen Mitgliedstaaten bedeuten.1473 Diesbezüglich wird häufig auf die Wasserrahmenrichtlinie verwiesen, die die Grundlage für die Einordnung der Wassermengenwirtschaft in eine von der EU determinierte, grenzüberschreitende Flussgebietsbewirtschaftung geschaffen und damit einen Bereich „europäisiert“ habe, der bisher den Mitgliedstaaten vorbehalten war.1474 Zudem ist in der öffentlichen Diskussion die Rede davon, die Europäische Kommission plane die Liberalisierung oder gar verpflichtende Privatisierung der Wasserversorgung, die als wichtiger Bestandteil öffentlicher Dienstleistungen bisher keinem oder nur wenig Wettbewerb ausgesetzt war.1475 Tatsächlich hat die Europäische Kommission in ihrer Binnenmarktstrategie für den Zeitraum 2003-20061476 - ausgehend von der erfolgreichen Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes sowie des Telekommunikationssektors - ihre bislang geübte Zurückhaltung bezüglich Liberalisierungsplänen für den letzten großen netzgebundenen Wirtschaftszweig, die Wasserwirtschaft, aufgegeben und die Prüfung der konkreten Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Wassermarkt1477 sowie gesetzgeberischer Maßnahmen in die Wege geleitet.1478

