I. Tatbestandsworte, Rechtsbegriffe, juristische Fachsprache
Im juristischen Sprachgebrauch wird traditionell zwischen Rechtsbegriffen und rechtswissenschaftlichen Begriffen unterschieden.46 Erstere werden als Elemente rechtlich geregelter Tatbestände, letztere als Konstrukte der Lehre identifiziert. Die Unterscheidung ist jedoch nicht scharf genug. Sie lässt den Unterschied zwischen Worten und Begriffen und die in der juristischen Fachsprache häufig vorkommende Verwendung von Synonymen in der Sprache des Gesetzes, der Wissenschaft und der Praxis außer Acht. Dazu ein Beispiel aus dem Verfassungsrecht: „Gesamtänderung der Bundesverfassung“ ist ein Rechtsbegriff, der durch gleichnamige Rechtsworte in Art 44 Abs 3 B-VG bezeichnet wird. Eben dieser Rechtsbegriff wird durch das Synonym „Änderung von Baugesetzen der Bundesverfassung“ zum Ausdruck gebracht, welches in der Lehre und Praxis entwickelt wurde und dort auch Verwendung findet.

