Fachkunde
Gutachten
Gutachten müssen nach der Rsp ein hohes fachliches Niveau aufweisen. Das Gutachten soll der Behörde oder dem VwG fehlende Erfahrungswerte und Fachkenntnisse auf den Gebieten der Wissenschaften, eines Handwerks oder auch einer geschäftlichen Tätigkeit, je nach Thema des Ermittlungsverfahrens,
<i>Attlmayr</i> in <i>Attlmayr/Walzel von Wiesentreu</i> (Hrsg), Sachverständigenrecht<sup>Aufl. 3</sup> (2021) B. Das fachliche Niveau des Gutachtens, Seite 297 Seite 297
verschaffen. Auch wenn von Sachverständigen erwartet werden kann, dass sie ein hohes fachliches Niveau pflegen, wird von ihnen nicht gefordert, eine akademische Arbeit zu verfassen, welche in dieser Hinsicht den formalen Regeln der Wissenschaft zu entsprechen hat. Das Gutachten muss nicht zwingend das Niveau einer wissenschaftlichen Darstellung aufweisen. Der Rsp des VwGH ist vielmehr zu entnehmen, dass das Gutachten entsprechend den maßgebenden Fachkenntnissen abgefasst sein muss. Das Gutachten eines Universitätsprofessors wird somit durchaus auch dem Niveau einer wissenschaftlichen Darstellung zu entsprechen haben, während von einem Handwerker ein solches Niveau nicht erwartet werden kann.