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B. Das fachliche Niveau des Gutachtens (Attlmayr)

Attlmayr3. AuflFebruar 2021

Fachkunde

Gutachten

8.004
Gutachten müssen nach der Rsp ein hohes fachliches Niveau aufweisen.11Dies geht aus der Judikatur des VwGH über sachliche Einwendungen gegen das Gutachten des Sachverständigen unzweifelhaft hervor; vgl VwSlg 12.878 A/1989 = ZfVB 1989/1938; 1984/814; 1984/1910; VwSlg 7615 A/1969; vgl Attlmayr, in Kahl/Rosenkranz, AVG Praxiskommentar (2021) E 54 ff. Das Gutachten soll der Behörde oder dem VwG fehlende Erfahrungswerte und Fachkenntnisse auf den Gebieten der Wissenschaften, eines Handwerks oder auch einer geschäftlichen Tätigkeit, je nach Thema des Ermittlungsverfahrens,

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verschaffen. Auch wenn von Sachverständigen erwartet werden kann, dass sie ein hohes fachliches Niveau pflegen, wird von ihnen nicht gefordert, eine akademische Arbeit zu verfassen, welche in dieser Hinsicht den formalen Regeln der Wissenschaft zu entsprechen hat.22 Geuder, Überlegungen zur Gutachtertätigkeit des Sachverständigen in der Verwaltung, ÖGZ 1982, 434 ff (438). Das Gutachten muss nicht zwingend das Niveau einer wissenschaftlichen Darstellung aufweisen.33 Walter/Thienel, Die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze I2 (1998) § 52 E 157. Der Rsp des VwGH ist vielmehr zu entnehmen, dass das Gutachten entsprechend den maßgebenden Fachkenntnissen abgefasst sein muss.44VwGH 14.09.1982, 82/07/0097. Das Gutachten eines Universitätsprofessors wird somit durchaus auch dem Niveau einer wissenschaftlichen Darstellung zu entsprechen haben, während von einem Handwerker ein solches Niveau nicht erwartet werden kann.

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