Der Rückversicherungsmarkt fordert im Wege des Erstversicherungsmarktes vermehrt die Aufnahme einer Sanktionsklausel (auch) in Berufshaftpflichtversicherungsverträge. Dieser Trend ist seit 2019 zu beobachten. In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung ist die Sanktionsklausel hingegen schon seit den 2010er Jahren bekannt und in die Versicherungsverträge implementiert.
