Sofern in der Berufshaftpflichtversicherung Betriebshaftpflichtrisiken mitversichert sind (etwa durch integrierte Deckungen gem ABHV oder durch Besondere Vereinbarung im Rahmen von AVBV-Deckungen) (vgl dazu bereits Kapitel V Rz 1605 ff), sind auch betriebshaftpflichtversicherungsbedingte Risikoausschlüsse für den Versicherungsschutz maßgeblich.
