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1. Definition und Anwendungsbereich (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

3561
Der Risikoausschluss „haftungsverschärfende Haftungszusagen“ gilt als Standardausschluss in allen AVB der Berufshaftpflichtversicherung. Gemäß Art 4 I Z 2 AVBV (für Rechtsanwälte) bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche, „soweit“ sie aufgrund eines Vertrages oder einer besonderen Zusage „über den Umfang der gesetzlichen Haftpflichtansprüche“ hinausgehen.54135413Zu diesem Risikoausschluss s auch Völkl/Völkl, Beraterhaftung2 Rz 6/65–6/66; Fenyves/Koban, AVB5 39.

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