Arbeitnehmer
Gemäß § 22 PSG ist ein Aufsichtsrat zu bestellen, wenndie Anzahl der Arbeitnehmer der Privatstiftung 300 übersteigt oderArbeitnehmer
Gemäß § 22 PSG ist ein Aufsichtsrat zu bestellen, wenndie Anzahl der Arbeitnehmer der Privatstiftung 300 übersteigt oder