Beirat
Familienstämme
Bei der Gestaltung von Stiftungserklärungen stellt die Konzeption der generationenübergreifenden Regelungen über die Bestellung und Abberufung der Beiratsmitglieder regelmäßig die größte Herausforderung dar. Der Beirat nimmt meist eine Schlüsselposition im Organisationsgefüge der Privatstiftung ein. Dementsprechend ist das Recht, dessen Mitglieder zu bestellen und abzuberufen, von besonderer Bedeutung. Da Privatstiftungen generationenübergreifend1577 angelegt sind, steht der Stifter vor der schwierigen Entscheidung bereits bei Errichtung der Stiftung oder bei einer Änderung der Stiftungserklärung festzulegen, von wem und nach welchem Modus diese Rechte nach seinem Ableben ausgeübt werden sollen. Die zur Verfügung stehenden Konzepte sind vielfältig und reichen von der Bestellung durch einzelne ausgewählte Bestellungsberechtigte über die Bestellung durch Mehrheitsbeschlussfassung innerhalb von Familienstämmen bis hin zur Bestellung durch eine Begünstigtenversammlung.1578