Zur Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln werden nicht selten geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen verwendet, die auf die regionale Herkunft der betreffenden Produkte hinweisen. Derartige ortsbezogene Herkunftshinweise konnten in vielen Ländern auf nationaler Ebene aufgrund des grundsätzlich bestehenden markenrechtlichen Freihaltebedürfnisses an geografischen Herkunftsangaben nicht als Marke eingetragen werden. Durch den fehlenden markenrechtlichen Schutz wurden solche Herkunftshinweise mitunter missbräuchlich für nachgeahmte Produkte anderer Herkunft genutzt. Dieser Problematik begegnete man auf europäischer Ebene bereits im Jahr 1992 durch die Schaffung einer einschlägigen Verordnung zum Schutz derartiger Herkunftsbezeichnungen.833 Diese Verordnung wurde im Jahr 2006 aufgehoben und durch eine modifizierte Verordnung834 ersetzt. Im Jahr 2012 kam es dann durch die Verordnung Seite 207
