Bei der Einkommensteuererhebung sind verschiedene Formen zu unterscheiden. Grundform ist die Veranlagung. Daneben gibt es den Lohnsteuerabzug, den Kapitalertragsteuerabzug, die Berechnung und Abfuhr von Parteienvertretern und den Steuerabzug bei Ausländern (hier nicht dargestellt – vgl § 99).

