Überführungskosten
Werden die Kosten der Überführung eines Anlagegutes vom Verkäufer zum Erwerber vom Erwerber getragen (z.B. Transportkosten, Umladung, Entladung, Zwischenlagerung, Verpackung u.a.), stellen sie Anschaffungsnebenkosten dar, die mit der Anlage gemeinsam zu aktivieren und abzuschreiben sind.
Die Nutzungsdauer richtet sich nach der betroffenen Anlage.
