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C. Bestellung und Abberufung (Müller)

Müller2. AuflJänner 2022

Abberufung des Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

1173
Gemäß § 23 PSG muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen. § 23 Abs 2 PSG regelt weiters, dass Mitglieder des Aufsichtsrates und deren Angehörige nicht zugleich dem Stiftungsvorstand angehören oder Stiftungsprüfer sein dürfen. Begünstigte und deren Angehörige dürfen nicht die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder stellen. Dasselbe gilt auch für Personen, die von Begünstigten oder deren Angehörigen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Aufsichtsrat beauftragt wurden.

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