Sachverhalt:
Andrea Wögerer ist Sachbearbeiterin in einer Steuerberatungskanzlei und bezieht ein Jahresgehalt von 48.000,- (Bemessungsgrundlage). Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. In ihrer Arbeitnehmerveranlagung macht sie folgende Sonderausgaben geltend:
Darlehensrückzahlung für die Errichtung eines Einfamilienhauses | 2.400,- |
Lebensversicherungsprämie | 840,- |
Kirchenbeitrag | 150,- |

