Sachverhalt:
Barbara Mayrhofer ist Angestellte in einem Reisebüro und bezieht ein Jahresgehalt von 27.000,- (Bemessungsgrundlage). Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. In ihrer Arbeitnehmerveranlagung macht sie folgende Sonderausgaben geltend:
Prämien zu einer Lebensversicherung | 1.200,- |
Rückzahlung v Darlehen im Rahmen der Wohnraumschaffung | 900,- |
Kirchenbeiträge | 130,- |

