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Artikel 9

1. AuflFebruar 2013

§ . Artikel 3 (EheG) und Artikel 7 (Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung) treten mit 1. Februar 2013 in Kraft.

§ . Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes - ausgenommen Art. 8 - ist die Bundesministerin für Justiz betraut.

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