Steuerliche Maßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe 2002
Spenden von Unternehmen sind BetriebsausgabeSowohl Sach- als auch Geldspenden an Opfer von Elementarereignissen (insbesondere von Hochwasser, Erdrutschen, Vermurungen und Lawinen) sind als Betriebsausgaben absetzbar; die Geltendmachung erfolgt im Rahmen des betrieblichen Werbeaufwandes.

