Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur BEHANDLUNG OFFENER RÜCKLAGEN IM JAHRESABSCHLUSS (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Handelsrecht und Revision vom 18. Juli 2001)
Vorbemerkung
Diese Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision ersetzt die Stellungnahme KFS/RL 11 vom 5. Oktober 1994. Die Neufassung wurde durch das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (BGBl 1996/304) und verschiedene andere Gesetze erforderlich. Die besonderen Rücklagen, die aufgrund der Vorschriften des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zu bilden sind, werden in den Stellungnahmen KFS/BA 7 und KFS/VU 1 behandelt.

