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1. Gliederung der Rücklagen in der Bilanz

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Das Handelsgesetzbuch sieht in § 224 Abs. 3 folgende Gliederung vor:

A II.

Kapitalrücklagen

 

1.

gebundene

 

2.

nicht gebundene

A III.

Gewinnrücklagen

 

1.

gesetzliche Rücklagen

 

2.

satzungsmäßige Rücklagen

 

3.

andere Rücklagen (freie Rücklage)

B.

Unversteuerte Rücklagen

 

1.

Bewertungsreserve aufgrund von Sonderabschreibungen

 

2.

sonstige unversteuerte Rücklagen

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