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9.3. Sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Der Krankenversicherungsträger kann vom Arbeitgeber zu niedrig bemessene Sozialversicherungsbeiträge innerhalb der Beitragsverjährungsfrist auf Basis des Anspruchsprinzips (vgl § 49 Abs 1 ASVG) nachfordern. Dies gilt insbesondere auch in Fällen von Mindestentgeltunterschreitungen. Die Beitragsverjährung ist von den arbeitsrechtlichen Verjährungs- und Verfallsfristen und von den Lohndumping-Verjährungsfristen aber völlig unabhängig zu beurteilen:

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