vorheriges Dokument
nächstes Dokument

9.2. Information der Arbeitnehmer von Strafanzeigen

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Der zuständige Krankenversicherungsträger bzw das Kompetenzzentrum LSDB hat Arbeitnehmer über eine ihr Dienstverhältnis betreffende Strafanzeige wegen Unterentlohnung zu informieren.* Inhalt der Information ist nur die Tatsache der Anzeige, nicht aber die Übermittlung der Anzeige selbst (vgl Wiesinger, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), Seite 101). Die Information hat also bereits im Zeitpunkt der Anzeige und nicht erst nach Entscheidung der Strafbehörde zu erfolgen!!!

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte