Die Kinderbetreuungs-Beihilfe ist ein (einkommensabhängiger) gestaffelter Zuschuss zu den Kosten für die Unterbringung des Kindes (zB bei Kindergärten, Kinderkrippen, Horten oder Tagesmüttern bzw Tagesvätern) und beträgt monatlich maximal € 300,–.
Das monatliche Bruttoeinkommen des Förderungswerbers darf € 2.700,– nicht übersteigen.

