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5. Veranlagung von Dienstnehmern

Pummerer15. AuflAugust 2023

Eine Veranlagung eines Dienstnehmers (lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus einem Aktivbezug oder Pensionsbezug) findet dann statt, wenn (§ 41):

der Lohnempfänger andere (als lohnsteuerpflichtige) Einkünfte, deren Gesamtbetrag € 730 übersteigt, bezogen hat;im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden;

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