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5. Meinungsverschiedenheiten (Bernhart/Rath)

Bernhart/Rath2. AuflJänner 2022

Meinungsverschiedenheiten

1098
Im Falle, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Stiftungsprüfer und anderen Stiftungsorganen nicht anderwärtig geklärt werden können, bietet der Antrag auf Entscheidung durch das Gericht ein Eskalationsszenario (§ 21 Abs 4 PSG).

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