Inhaltsübersicht
1. Regelungszweck
1.1 Der Verlustabzug im Ertragsteuerrecht
Verlustabzug
Der Verlustabzug ist im allgemeinen Steuerrecht als Sonderausgabe in § 18 Abs 6 und 7 EStG geregelt. Die Vornahme eines Verlustabzugs nach Berücksichtigung aller anderen Sonderausgaben ist zwingend. Der Verlustabzug ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt und im höchstmöglichen Ausmaß vorzunehmen.1