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2. Definition der Digitalisierung

Mehler3. AuflMärz 2019

Digitalisierung

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Vor der Frage nach der Bedeutung der Digitalisierung für die Rechtsabteilung steht die Frage nach der Definition von Digitalisierung. Oft wird von einer vagen Definition der Digitalisierung ausgegangen, andere unterscheiden zwischen enger und weiter Definition und streiten beispielsweise über die Frage, ob rein unterstützende Anwendungen wie solche, die bei der Urteilssuche helfen, anerkannt werden oder nicht.11Ausführlich Rützel, Kap. 3 Rn.2 ff.; Hartung, in: Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech, Rn. 17 ff. Wagner, BB 2017, 898.

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