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2.1. Inlandsbeteiligungsertragsbefreiung

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Das Ziel der Beteiligungsertragsbefreiung besteht darin, dass die von Kapitalgesellschaften erwirtschafteten Gewinne auf der Ebene der Körperschaften nur EINMAL besteuert werden; in letzter Konsequenz soll der Beteiligungsertrag einmal auf Ebene der Körperschaft und einmal auf Ebene der natürlichen Person belastet werden.

Gemäß § 10 (1) KStG sind Beteiligungserträge von der Körperschaftsteuer befreit; Beteiligungserträge sind:

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