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26.3. Übergangsbestimmungen (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

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Die aktuelle Rechtslage betrifft ab dem 1.4.2009 errichtete Stiftungen. In einigen Bereichen hat das aktuelle Stiftungsrecht jedoch auch Bedeutung für vor dem 1.4.2009 errichtete Stiftungen.20742074Art 1 Abs 1 Übergangsbestimmungen, Gesetz vom 26.6.2008 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. Wenn man bedenkt, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der aktuell existierenden Stiftungen vor diesem Datum errichtet wurde, werden wesentliche Auswirkungen auf „Altstiftungen“ nachstehend dargelegt.

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