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1. Bilanzkriminalität

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Im Gegensatz zur legalen Bilanzpolitik, die als eine rechtskonforme, ziel(e)gerichtete Gestaltung der Rechnungslegung definiert werden kann und auch heute noch - zumindest gelegentlich - als „window dressing“ bezeichnet wird, ist unter „Bilanzkriminalität“ jedwede,

direkte oderindirekte,

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