Risikoausschluss „wissentliche Pflichtverletzung“
wissentliche Pflichtverletzung
Der Pflichtwidrigkeitsausschluss5056 schließt die wissentliche bzw bewusste Pflichtverletzung der Versicherten vom Versicherungsschutz aus. Dieser Risikoausschluss ist nicht nur ein zentraler Risikoausschluss in den AVB der Berufshaftpflichtversicherung, sondern auch ein zentraler Risikoausschluss in den AVB anderer Versicherungen (ua der D&O-Versicherung5057 bzw der Betriebshaftpflichtversicherung).5058