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1. Allgemein (Bernhart/Rath)

Bernhart/Rath2. AuflJänner 2022

Buchführung

Stiftungsprüfung

1030
Die Stiftungsprüfung ist in § 21 PSG geregelt. Der Stiftungsprüfer hat den Jahresabschluss einschließlich der Buchführung und den Lagebericht innerhalb von drei Monaten ab Vorlage zu prüfen. § 21 PSG verweist für Gegenstand und Umfang der Prüfung auf §§ 269 Abs 1, 272, 273, 274 und 275 UGB.

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