OGH 9ObA17/04x (RS0119194)

OGH9ObA17/04x30.8.2018

Rechtssatz

Die Urlaubsersatzleistung erweist sich als eine Art bereicherungsrechtlicher Ausgleich dafür, dass der Arbeitgeber insoweit Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in überproportionalem Ausmaß entgegengenommen hat, als bei "regulärer" Abwicklung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber nur um die Anzahl der Urlaubstage verminderte Leistungen erhalten hätte. Diese Mehrleistung des Arbeitnehmers ist durch eine Geldleistung des Arbeitgebers auszugleichen, die dem-unter Heranziehung des an sich geschuldeten Arbeitsentgelts ermittelten-typisierten Wert bzw Preis der Dienstleistung zu entsprechen hat.

Normen

UrlG §10

9 ObA 17/04xOGH26.05.2004

Veröff: SZ 2004/87

2 Ob 16/09fOGH25.06.2009

nur: Die Urlaubsersatzleistung erweist sich als eine Art bereicherungsrechtlicher Ausgleich dafür, dass der Arbeitgeber insoweit Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in überproportionalem Ausmaß entgegengenommen hat, als bei "regulärer" Abwicklung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber nur um die Anzahl der Urlaubstage verminderte Leistungen erhalten hätte. (T1)

9 ObA 151/17xOGH30.08.2018

Dokumentnummer

JJR_20040526_OGH0002_009OBA00017_04X0000_002

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