Rechtssatz
In jenen Fällen, in denen die Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens nicht erwiesen wurde, hat nur der wirkliche Schaden als Mäßigungskriterium unberücksichtigt zu bleiben.
Angestellte — Schadenersatz — Mäßigungsrecht — Konventionalstrafe — Vertragsstrafe — Konkurrenzklausel — Beschränkung — Verstoß — Erwerbstätigkeit
9 ObA 120/92 | OGH | 08.07.1992 |
Veröff: SZ 65/102 = DRdA 1993,237 (Reissner) |
Dokumentnummer
JJR_19920708_OGH0002_009OBA00120_9200000_001
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