Normen
UrlG §4 Abs5
8 ObS 178/99f | OGH | 27.01.2000 |
Veröff: SZ 73/23 |
9 ObA 39/07m | OGH | 09.05.2007 |
Auch; Beisatz: Kann ein Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaub nicht verbrauchen, dann ist die Verjährung des Urlaubsanspruchs nach den allgemeinen Grundsätzen des ABGB (§§ 1494 f) seit Beginn des Krankenstands gehemmt. (T1) |
9 ObA 134/07g | OGH | 28.11.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Kläger begehrt eindeutig die Feststellung, dass ihm aus einem bestimmten Dienstverhältnis ein Anspruch auf Urlaubskonsumation in einer bestimmten Höhe zustehe. Damit macht er ein Recht geltend, welches von der Beklagten bestritten wird. Vergleichbare Feststellungsansprüche wurden daher in der Vergangenheit (implizit zuletzt: 9 ObA 39/07m) als für eine Feststellungsklage ausreichend und zulässig angesehen. (T2) |
9 ObA 117/08h | OGH | 24.02.2009 |
Vgl; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Dass ein Teil der Urlaubsansprüche nicht strittig war, ändert am rechtlichen Interesse des Klägers auf Feststellung der (von der Beklagten bestrittenen) Gesamthöhe des offenen Anspruchs auf Urlaubskonsumation nichts. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20000127_OGH0002_008OBS00178_99F0000_001
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