Normen
8 Ob 99/23a | OGH | 26.06.2024 |
Erst danach kann über die Genehmigung des Verteilungsentwurfs entschieden werden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20240626_OGH0002_0080OB00099_23A0000_000
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung hat in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog § 110 IO zu erfolgen, wofür vom Erstgericht eine Frist zu setzen ist.
Normen
8 Ob 99/23a | OGH | 26.06.2024 |
Erst danach kann über die Genehmigung des Verteilungsentwurfs entschieden werden. (T1) |
JJR_20240626_OGH0002_0080OB00099_23A0000_000
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)