OGH 8Ob99/23a (RS0134877)

OGH8Ob99/23a26.6.2024

Rechtssatz

Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung hat in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog § 110 IO zu erfolgen, wofür vom Erstgericht eine Frist zu setzen ist.

Normen

IO §110

8 Ob 99/23aOGH26.06.2024

Erst danach kann über die Genehmigung des Verteilungsentwurfs entschieden werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20240626_OGH0002_0080OB00099_23A0000_000

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