Normen
8 Ob 103/00f | OGH | 25.06.2001 |
6 Ob 135/04b | OGH | 23.09.2004 |
Vgl auch |
5 Ob 4/08m | OGH | 22.01.2008 |
Auch; nur: Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung stellt der Erwerb eines vermieteten Hauses beziehungsweise einer vermieteten Eigentumswohnung bei bestehendem Eigenbedarf kein die Kündigung ausschließendes Selbstverschulden des Vermieters dar. (T1); Beisatz: Ein selbstverschuldeter Eigenbedarf wäre nur dann zu bejahen, wenn der Vermieter um die ihm seinerzeit zur Verfügung gestandenen Mittel unter zumutbaren Bedingungen und Verhältnissen in der näheren oder weiteren Umgebung seines derzeitigen Wohnorts eine ausreichend große Eigentumswohnung hätte erwerben können. Dafür trifft aber den Mieter die Behauptungslast und Beweislast. (T2) |
5 Ob 136/20s | OGH | 04.03.2021 |
Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20010625_OGH0002_0080OB00103_00F0000_001
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