7 Ob 85/56 | OGH | 29.02.1956 |
Ähnlich; nur: Der (durch Versäumung der Wiederaufnahmsklage) als außerehelicher Vater endgültig Festgestellte hat gegen den natürlichen Vater keinen Anspruch nach § 1042 ABGB). (T1) Veröff: DREvBl 1941/342 |
8 Ob 649/86 | OGH | 12.03.1987 |
Auch; nur T1; Beisatz: Ein zu Unrecht als unehelicher Vater urteilsmäßig festgestellter und zur Unterhaltsleistung an das Kind verurteilter Mann kann die von ihm an das Kind erbrachten Unterhaltsleistungen im Sinne des § 1042 ABGB nur dann vom wahren Vater des Kindes zurückverlangen, wenn das gegen ihn im Vaterschaftsprozess ergangene Urteil beseitigt ist. (T2) |
4 Ob 201/07y | OGH | 11.12.2007 |
Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 2007/193 |
Dokumentnummer
JJR_19560229_OGH0002_0070OB00085_5600000_001
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