7 Ob 265/02z | OGH | 18.12.2002 |
7 Ob 236/05i | OGH | 26.04.2006 |
nur: In der Einbringung der Schiedsklage durch einen dazu nach § 31 Abs 1 ZPO bevollmächtigten Rechtsanwalt ist eine nachträgliche Genehmigung des Abschlusses einer Schiedsvereinbarung, bei der die Formvorschrift des § 577 Abs 3 ZPO verletzt wurde (Vertretungsmangel), zu erblicken. (T1)<br/>Beisatz: Ist die Ablehnung eines Schiedsrichters vom Schiedsgericht ungerechtfertigt zurückgewiesen worden, ist eine Nachprüfung durch das Gericht möglich; hat allerdings nach Unterwerfung der Streitteile unter die „Wiener Regeln" das Präsidium des internationalen Schiedsgerichtes über die Ablehnung Befangenheit entschieden, ist eine Nachprüfung durch das Gericht selbst bei ungerechtfertigter Zurückweisung einer Ablehnung Befangenheit unzulässig. (T2) |
9 Ob 53/08x | OGH | 20.08.2008 |
Auch; Beis wie T2 |
2 Ob 112/12b | OGH | 17.06.2013 |
Vgl auch; Veröff: SZ 2013/57 |
Dokumentnummer
JJR_20021218_OGH0002_0070OB00265_02Z0000_001
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