Normen
AußStrG 2005 §127 Abs3
AußStrG 2005 §128 Abs1
7 Ob 136/19d | OGH | 27.11.2019 |
8 Ob 119/20p | OGH | 03.05.2021 |
Vgl; Beisatz: Angehörige haben kein Recht, einen Umbestellungsantrag zu stellen. Ein Angehöriger kann eine Umbestellung bloß anregen. Darüber muss das Gericht nicht zwingend mit Beschluss entscheiden, sondern es kann auch einen Aktenvermerk verfassen, wenn es der Anregung nicht nähertritt. Gegen einen solchen Aktenvermerk besteht kein Rekursrecht des Angehörigen. (T1)<br/>Veröff: SZ 2019/114 |
8 Ob 115/21a | OGH | 29.11.2021 |
Beisatz: Hier: Nahe Angehörige haben jedoch bei Unterbleiben der Umbestellung in einem bloß über ihre Anregung eingeleiteten Verfahren keine Rechtsmittellegitimation. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20191127_OGH0002_0070OB00136_19D0000_001
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