6 Ob 73/99z | OGH | 15.12.1999 |
6 Ob 178/05b | OGH | 16.02.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Das Firmenbuchgericht muss bei Anträgen auf Löschung von Vorstandsmitgliedern infolge ihrer Abberufung durch das nach der Stiftungsurkunde hiefür zuständige Organ nicht jeweils prüfen, ob ein wichtiger Grund für die Abberufung vorlag. Vielmehr wird dem unzulässigerweise abberufenen Vorstandsmitglied eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Abberufung zuzugestehen sein. (T1)<br/>Veröff: SZ 2006/18 |
6 Ob 145/16s | OGH | 27.09.2016 |
Auch; Beisatz: Die Verrechnung überhöhter Honorare kann ein wichtiger Grund für die Abberufung des Stiftungsvorstands nach § 27 Abs 2 PSG sein. (T2); Veröff: SZ 2016/96 |
Dokumentnummer
JJR_19991215_OGH0002_0060OB00073_99Z0000_002
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