Rechtssatz
Bei Verneinung des Fortbestehens eines ehemals unzweifelhaft rechtmäßig begründeten Prozessverhältnisses (wegen wirksamer Klagsrücknahme oder streitbeendender Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches, aber auch wegen Gesamtrechtsnachfolge einer Prozesspartei in die Rechtsstellung des Prozessgegners und ähnlichen) ist in Analogie zu § 519 Abs 1 Z 2 ZPO die Rekurszulässigkeit und Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens anzunehmen.
5 Ob 565/94 | OGH | 12.12.1995 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Wegen Gesamtrechtsnachfolge einer Prozesspartei in die Rechtsstellung des Prozessgegners. (T1) |
1 Ob 2327/96d | OGH | 18.03.1997 |
Auch; Beisatz: In diesen Fällen soll die Möglichkeit bestehen, den Gegner zu hören, wenn infolge des Rekurses eine für den Rechtsstreit richtungsweisende Entscheidung zu ergehen hat. (T2) |
2 Ob 293/00b | OGH | 09.11.2000 |
Vgl; Beisatz: Wird der Beklagte aufgrund des Eintritts des benannten Auktors von der Klage gemäß § 23 Abs 2 ZPO entbunden, ist das Rechtsmittelverfahren in Analogie zu § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig. (T4) |
Rkv 1/01 | OGH | 28.11.2001 |
Auch; Beisatz: Rechtsmittelverfahren über einen prozessualen Rechtsschutzanspruch sind nach der Zivilprozessordnung in Analogie zu § 521a ZPO zweiseitig. (T5); Beisatz: Hier: Beschwerdeverfahren nach dem Dritten Rückstellungsgesetz. (T6) |
1 Ob 189/02d | OGH | 24.02.2003 |
Vgl; Beisatz: Hier: Zweiter Rechtsgang hinsichtlich Auftrag zum Erlag einer aktorischen Kaution. (T7) |
3 Ob 96/03v | OGH | 24.04.2003 |
Vgl; Beisatz: Soweit jedoch ein auf die Fälle nach § 521a ZPO Z 1 bis 3 ZPO gestützter Analogieschluss ausscheidet, hat es auch gemäß § 521 Abs 1 ZPO idFd BGBl I Nr 2001/98 bei der vierzehntägigen Rekursfrist zu verbleiben (1 Ob 189/02d). (T8) |
4 Ob 179/08i | OGH | 18.11.2008 |
Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Zwischenstreit über Ruhen des Verfahrens. (T9) |
Dokumentnummer
JJR_19861009_OGH0002_0060OB00641_8600000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)