6 Ob 151/99w | OGH | 15.07.1999 |
6 Ob 184/99y | OGH | 11.11.1999 |
Vgl aber; Beisatz: Schon aus dem Vermächtnischarakter des Voraus ist abzuleiten, dass er keine Belastung der in den Nachlass fallenden Liegenschaft darstellt. Zu Lebzeiten des Erblassers ist das Mitbenützungsrecht des Ehegatten an der dem Ehepartner gehörigen Ehewohnung ein im Familienrecht begründeter obligatorischer Anspruch, der zwar den Ehepartner, nicht aber seine Liegenschaft belastet. Nach dem Tod richtet sich der Anspruch gegen den Erben beziehungsweise die Erbengemeinschaft, wozu im Regelfall auch die wohnungsberechtigte Witwe selbst gehört. (T1); Veröff: SZ 72/174 |
6 Ob 37/02p | OGH | 18.04.2002 |
Vgl; Beisatz: Hier Wohnrecht. (T2) |
9 Ob 100/03a | OGH | 10.09.2003 |
Auch; nur: Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, sind bei der Bewertung zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die Rechte für den Wert der Liegenschaft von Einfluss sind. Dann spielt aber eine bestehende Belastung mit obligatorischen Wohnrechten, die eine andere (bessere) Bewirtschaftung auf längere Zeit verhindert, für die Höhe des Verkehrswerts eine maßgebliche Rolle. (T3) |
6 Ob 94/04y | OGH | 24.06.2004 |
Auch; Beis wie T2 |
2 Ob 68/09b | OGH | 29.10.2009 |
nur: Bei der Bewertung von lebenslänglichen Wohnrechten ist im Regelfall von einer durchschnittlichen Lebenserwartung des Berechtigten auszugehen. (T4);<br/>Veröff: SZ 2009/143 |
2 Ob 10/11a | OGH | 17.02.2011 |
Vgl |
9 Ob 56/11t | OGH | 29.05.2012 |
Vgl; Beisatz: Hier: Berücksichtigung eines Sanierungsdarlehens bei der Schätzung eines Liegenschaftsanteils im Exekutionsverfahren. (T5)<br/>Veröff: SZ 2012/58 |
1 Ob 6/18s | OGH | 21.03.2018 |
Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Ist der Verkehrswert eines mit einem Wohnrecht belasteten Hauses zu ermitteln, ist diese Belastung wertmindernd zu berücksichtigen. (T6)<br/>Beisatz: Hier Nacheheliches Aufteilungsverfahren. (T7) |
Dokumentnummer
JJR_19990715_OGH0002_0060OB00151_99W0000_001
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