OGH 5Ob285/97s (RS0108585)

OGH5Ob285/97s16.9.1997

Rechtssatz

Die Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechts des zu Unrecht eingetragenen bücherlichen Nachmannes aufgrund des Erfolgs der Löschungsklage des bücherlichen Vormannes führt nicht zur Eigentümerlosigkeit der Liegenschaft. Vielmehr versteht es sich von selbst, dass die Löschung der Eigentumseinverleibung des bücherlichen Nachmannes in einem solchen Fall die Wiedereintragung des bücherlichen Vormannes als Eigentümer nach sich zieht.

Normen

GBG §65 Abs2

5 Ob 285/97sOGH16.09.1997
3 Ob 32/13xOGH13.03.2013

Auch; Beisatz: Für eine Löschungsklage ist ein ausdrückliches Begehren auf Wiederherstellung des früheren Buchstandes nicht zu fordern. (T1)

4 Ob 188/19dOGH24.10.2019
7 Ob 176/19mOGH27.11.2019

Vgl

9 Ob 79/19mOGH28.11.2019

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19970916_OGH0002_0050OB00285_97S0000_002

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