5 Ob 26/79 | OGH | 25.09.1979 |
5 Ob 153/10a | OGH | 02.12.2010 |
Beisatz: Die Vollmachtserfordernisse des § 31 Abs 6 GBG sind alternativ zu verstehen: Eine Vollmacht, die nicht älter als drei Jahre ist, muss nicht auch noch eine Spezialvollmacht sein. (T1); Beisatz: Unter der Bevollmächtigung, „Sachen zu veräußern“ ist ganz grundsätzlich jedes Geschäft zu verstehen, durch das Vermögenswerte gegen eine Gegenleistung hingegeben werden. (T2) |
5 Ob 181/11w | OGH | 07.10.2011 |
Auch; Beisatz: Dies gilt auch für Vollmachten nach § 54 UGB. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19790925_OGH0002_0050OB00026_7900000_004
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