OGH 5Ob210/01w (RS0116140)

OGH5Ob210/01w27.2.2012

Rechtssatz

Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte - auch gleichzeitig - benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht aus, so handelt es sich bei der Abhilfe um eine Erhaltungsarbeit im Sinne des § 14 Abs 1 WEG iVm § 3 MRG.

Steigleitung

 

Normen

MRG §3
WEG 1975 §14 Abs1 Z1

5 Ob 210/01wOGH11.12.2001

Veröff: SZ 74/194

2 Ob 215/10xOGH27.02.2012

Auch<br/>Veröff: SZ 2012/20

Dokumentnummer

JJR_20011211_OGH0002_0050OB00210_01W0000_002

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