OGH 5Ob139/03g (RS0118007)

OGH5Ob139/03g15.12.2005

Rechtssatz

Eine Adoption zwischen Geschwistern beziehungsweise Schwägern ist nicht schon wegen dieses Verhältnisses unzulässig.

Normen

ABGB §179
ABGB §180a Abs1
IPRG §26 Abs1

5 Ob 139/03gOGH17.06.2003

Veröff: SZ 2003/68

10 Ob 7/04hOGH16.03.2004

Vgl; Beisatz: Adoption der Schwiegertochter (rumänische Staatsbürgerin) nicht grundsätzlich ausgeschlossen. (T1)

6 Ob 179/05zOGH15.12.2005

Vgl auch; Beisatz: Die Adoption bringt gegenüber einer gemeinsamen Obsorgeregelung weder Vorteile für das uneheliche Kind noch für dessen Vater. Dies gilt zumindest in jenen Fällen, in denen die Mutter nicht auf ihre familienrechtliche Position gegen ihr uneheliches Kind verzichten will und selbst obsorgeberechtigt ist. In einem solchen Fall der möglichen gemeinsamen Obsorge besteht kein Bedarf, die Adoption eines unehelichen Kindes durch seinen Vater für zulässig anzusehen. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20030617_OGH0002_0050OB00139_03G0000_001

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