5 Ob 119/99g | OGH | 26.05.1999 |
5 Ob 235/01x | OGH | 09.10.2001 |
Auch; Beisatz: Nicht ausreichend ist die bloße Bezeichnung in einem über das Rechtsgeschäft aufgenommenen Notariatsakt als "Sohn" des Liegenschaftseigentümers (SZ 63/84). Der Notar kann nämlich bei Errichtung eines Vertrags das Vorliegen des in § 364c ABGB geforderten Verwandtschaftverhältnisses oder Angehörigkeitsverhältnisses gar nicht aus eigenem Wissen beurkunden, sondern nur die Tatsache, dass ein solcher Sachverhalt in den Personenstandsbüchern beurkundet ist. (T1) |
5 Ob 110/13g | OGH | 21.02.2014 |
Auch; Beisatz: Die in der öffentlichen Urkunde Reisepass enthaltene Feststellung der Tatsache der österreichischen Staatsbürgerschaft beruht auf öffentlichen Urkunden über den Besitz der Staatsbürgerschaft, sodass ihr auch insoweit Beweiskraft zukommt. Ein österreichischer Reisepass ist daher zum Nachweis der Tatsache der Staatsbürgerschaft geeignet. (T2)<br/>Veröff: SZ 2014/12 |
Dokumentnummer
JJR_19990526_OGH0002_0050OB00119_99G0000_001
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