OGH 5Ob104/95 (RS0066272)

OGH5Ob104/9526.9.1995

Rechtssatz

Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG keine Anwendung. Eine lastenfreie Abschreibung von einer verbücherten Weganlage - zugunsten von Anrainern, aber zu Lasten von Dienstbarkeitsberechtigten - kann in diesem Wege nicht erfolgen.

Normen

LiegTeilG §15

5 Ob 104/95OGH26.09.1995
5 Ob 102/99gOGH13.04.1999

Vgl; nur: Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG keine Anwendung. (T1) Beisatz: Hier: Wasserbau. (T2)

5 Ob 101/01sOGH15.05.2001

Vgl auch; nur T1

1 Ob 7/01pOGH27.11.2001

nur T1; Beisatz: Die rechtsirrige, wenngleich rechtskräftige, Beschlussfassung nach den §§ 15 ff LiegTeilG kann nicht dazu führen, dass ein davon Betroffener - dem also der Verlust seines Eigentums drohte - gemäß § 20 LiegTeilG bloß auf Geldersatzansprüche verwiesen wäre. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19950926_OGH0002_0050OB00104_9500000_001

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